freiheitsdemo.at

Demonstration für die Freiheit

Der Mensch, der bereit ist, seine Freiheit aufzugeben,
um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren.

 

Datum: 18.Jänner 2021
Uhrzeit: 17:00
Ort: Ballhausplatz
Das im Herbst 2020 erlassene Gesetzespaket zu „Hass im Netz“ stellt einen weiteren
schwerwiegenden Eingriff in die Meinungsfreiheit dar!


  • Was als „Hass“ oder als „diskriminierend“ empfunden wird ist sehr subjektiv und kann daher nicht die Basis eines rechtlich festzumachenden Tatbestands kennzeichnen.
  • Derartige Gesetze werden schnell zu einem Instrument der Unterdrückung von oppositionellen Meinungen, da unter dem Vorwand des „Schutzes vor Hass“ jede Art der Rede kriminalisiert werden kann, die sich gegen die Interessen einer in der Öffentlichkeit starken Gruppe richtet, indem diese die Rede als „diskriminierend“ oder als „Hass“ darzustellen vermag.
  • Das Gesetz widerspricht dem Rechtsatz des OGH vom 28.06.1994 zur Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention: „Art. 10 MRK schützt nicht nur den Inhalt der geäußerten Ideen oder Informationen, sondern auch die Form, in der sie dargestellt werden.“ – ob sie als „Hass“ empfunden wird oder nicht, eine Rede, solange sie nicht direkt zur Gewalt aufruft, muss geschützt bleiben!

Das Gesetzespaket bringt unter anderem (siehe bmj.gv.at „Auf den Weg gebracht“, 3.9.2020):
  • Eine drastische Ausweitung des bisher geltenden Tatbestandes der Verhetzung. Künftig genügt es zur Erfüllung desselben, eine Einzelperson zu verunglimpfen (anstelle einer ganzen Gruppe).
  • Eine erleichterte Ausforschung von „Hass“-Tätern.
  • Kommunikationsplattformen werden unter Androhung hoher Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro genötigt, selbstständig „Hasspostings“ binnen einer Frist zu löschen. Dadurch entsteht einerseits ein enormer Löschdruck für Plattformen, andererseits verlagert sich die Verantwortlichkeit zur Einstufung von „Hassdelikten“ von Gerichten hin zu Unternehmen.
  • Es beinhaltet das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz „HiNBG“ und das Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen/ Kommunikationsplattformen-Gesetz „KoPl-G“.
Herabwürdigung religiöser Lehren – einseitiger Schutz und Damoklesschwert gegen Kritik:
  • Den meisten Verurteilungen wegen Herabwürdigung religiöser Lehren liegt eine Herabwürdigung des Islams zugrunde; darunter waren auch prominente Fälle, wie der der FPÖ-Abgeordneten Susanne Winter. Seit über 30 Jahren gab es jedoch keinen einzigen Fall, in dem es wegen Herabwürdigung des Christentums zu einer Verurteilung kam.
Die Kollateralschäden der Corona-Regierungsmaßnahmen sind enorm, sowohl hinsichtlich der Grundrechtseinschränkungen als auch im Gesundheitswesen und in der Wirtschaft. Sie können nicht mehr länger hingenommen werden!

Realistische Beurteilung der Corona-Pandemie statt Panikmache!

  • Laut Studien liegt die Letalität (infection fatality ratio) von COVID-19 im weltweiten Schnitt bei rund 0.2%, was einer stärkeren Grippe entspricht (IFR Influenza ≈ 0.1 bis 0.2%). Ioannidis, J. P. (2020). Global perspective of COVID‐19 epidemiology for a full‐cycle pandemic. European journal of clinical investigation, 50 (12).
  • Eine Person, die in Österreich an bzw. mit SARS-CoV-2 verstirbt, ist laut AGES im Durchschnitt rund 80 Jahre alt. Die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich beträgt laut Statistik Austria knapp 82 Jahre. In den meisten Fällen trägt SARS-Cov-2 also genauso wie Influenzaviren zur natürlichen Alterssterblichkeit bei.
  • Es braucht die Einbindung unabhängiger Wissenschaftler, statt blindes Vertrauen auf einschlägige „Experten“ und internationale Organisationen.
  • Im April beschloss die Regierung eine 32 Millionen Euro Corona- Sondermedienförderung (Der Standard 3.4.2020). Da die Medien nicht zu jenen gehören, die durch die Corona-Krise sonderliche wirtschaftliche Verluste erleiden, kann man hier getrost von einer Propagandaförderung sprechen!


Ende der Testhysterie und hin zu einer seriösen Statistik!
  • Die Regierung verfolgt eine verantwortungslose Teststrategie, im Zuge derer die Bevölkerung schon regelrecht zum Testen gezwungen wird, obwohl die verfügbaren Testverfahren für großflächige statistische Untersuchungen zu ungenau sind.
  • Ein PCR-Test kann etwa, insbesondere, wenn nur das E-Gen nachgewiesen wird, auch auf andere Coronaviren (Sarbecoviren) anschlagen. Seit April 2020 erfolgt in vielen Laboren ein PCR-Nachweis von SARS-CoV-2 nur noch über das E-Gen, nachdem auf Empfehlung der WHO für endemische Gebiete die Bestätigungstests eingestellt wurden. (Biovis Diagnostik 08/2020)
  • Als „Corona-Toter“ wird zurzeit jeder geführt, der binnen 28 Tage vor seinem Ableben einen auf SARS-CoV-2 positiven Test hatte (Kurier 5.8.2020). In Anbetracht der vorhin genannten Umstände ist also verständlich, dass die Zahl der „Corona-Toten“ explodiert!
  • Mit oben genannten Mängeln in der Zählweise verzeichnet die AGES im Zeitraum von 27.02.2020 bis 05.01.2021 insgesamt 6403 „Corona-Tote“ in Österreich. Man befindet sich dabei also schon in der zweiten Welle. Die einzelne Grippewelle 2016/2017 datiert AGES mit 4436 Toten.


Ende der Lockdowns!
  • Im Zuge der Lockdowns waren wir Bürger 2020 fast ein Viertel des Jahres von Ausgangsbeschränkungen betroffen und das obwohl die Beispiele verschiedener US- Bundesstaaten und Schweden zeigen, dass Lockdowns wenig bis keinen Einfluss haben auf die Infizierten- und Todeszahlen! (vgl. National Review 4.10.2020)
  • Allein im 2. Quartal 2020 brach das BIP in Österreich um mehr als 12% ein. (WIFO)
  • Gastronomen und Kleinbetriebe sind in ihrer Existenz bedroht. Die Gastronomie durfte mehr als ein Drittel des Jahres nicht öffnen.
  • Durch die Lockdowns, Quarantänen und die mediale Panikmache ist die Zahl der psychischen Erkrankungen stark im Steigen begriffen. Zahlreiche medizinische Behandlungen werden aufgeschoben und sorgen für zusätzliche Todesfälle.
  • Die Staatsverschuldung explodiert: „Österreich muss fast 30 Milliarden Euro zusätzlich an Krediten aufnehmen.“ (Der Standard 3.10.2020)


Schluss mit dem Maulkorbzwang!
  • Durch die Einführung einer Maskenpflicht im öffentlichen Leben konnte die Pandemie in kaum einem Land eingedämmt oder verlangsamt werden. Eine dänische Studie zeigt sogar, dass für Personen, die keine Maske tragen, kein erhöhtes Infektionsrisiko für SARS-CoV-2 festgestellt werden kann. Bundgaard, H., et al (2020). Effectiveness of adding a mask recommendation to other public health measures to prevent SARS-CoV-2 infection in Danish mask wearers: a randomized controlled trial. Annals of Internal Medicine.


Sofortiges Ende des Impfdrucks!
  • Ein Impfzwang stellt einen massiven Eingriff in unsere Grundrechte dar. Er greift in die körperliche Integrität und in das Recht auf Privatleben ein.
  • Der Impfstoff gegen SARS-CoV-2 hat für seine Zulassung mehrere Eilverfahren durchlaufen. Noch immer fehlen wichtige Erkenntnisse zu Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Langzeitfolgen.
  • Laut der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC zogen von den 112807 COVID- 19 Impfungen, die am 8.12. in den USA durchgeführt wurden, 3150 (≈3%) Nebenwirkungen nach sich, die „Unfähigkeit für normale tägliche Aktivitäten, Arbeitsunfähigkeit oder Notwendigkeit der Pflege durch einen Arzt oder einen Krankenpfleger“ bedeuteten.
  • Es ist nicht gesichert, dass der Impfstoff auch eine Übertragung von SARS-CoV-2 verhindert. (Der Standard 1.1.2021)
  • Nein zum vorgeschriebenen elektronischen Impfpass!
    Es ist ein elektronischer Impfpass in Planung, für den im Herbst 2020 die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. „Im Gegensatz zum ELGA-Regelungsregime besteht gegen die Speicherung der Impfdaten im zentralen Impfregister kein Widerspruchsrecht der Bürger.“ (sozialministerium.at)
  • Nein zum elektronischen Identitätsnachweis (E-ID)!
    Mit einer Novelle des E-Government-Gesetzes und weiterer Materien will die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen in Richtung einer E-ID schaffen. Diese Erweiterung der Bürgerkarte soll sukzessive verschiedene Ausweise digital in sich vereinen und ebenfalls im Passwesen zum Einsatz kommen (APA 24.11.2020). Behörden könnten somit auch bei einem Grenzübergang überprüfen, ob eine Person geimpft ist oder nicht.
  • Nein zu weiteren Vorstößen in Richtung Bargeldabschaffung!
    Angesichts der Corona-Pandemie proklamiert nun Fabio Panetta aus dem Direktorium der EZB: „Wir müssen uns auf die Einführung eines digitalen Euro vorbereiten“ – ein Projekt, das laut Angaben der EZB schon Mitte 2021 starten könnte (ecb.europa.eu „Ein digitaler Euro“). Dass eine Abschaffung des Bargeldes die totale Kontrolle der Bürger durch den Staat ermöglichen würde, ist klar ersichtlich. Bisher fehlt von Seiten des Kanzlers jegliches Anzeichen, sein getätigtes Wahlkampfversprechen (Der Standard 6.9.2019) zur Aufnahme des Bargeldes in die Verfassung zu halten.

Für

Grundrechte

Souveränität und Würde des Menschen

Subsidiarität des Gemeinwesens

Wahl-, Meinungs- und Lebensfreiheit

Gegen

Regierungswillkür

Notstandsdiktatur

Unterdrückung oppositioneller Meinungen,

Mediale Gleichschaltung und technizistischen Utopismus